Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „10 Jahre Interliving – Das Jubiläums-Gewinnspiel“
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gewinnspiels finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter Interliving.de/gewinnspiel-datenschutz.
1. Veranstalter des Gewinnspiels
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Einrichtungspartnerring VME GmbH & Co. KG.
2. Gewinne, Gewinnspielzeitraum und Ziehungen
Das Gewinnspiel läuft im Zeitraum vom 24.09.2026, 8:00 Uhr, bis zum 28.05.2027, 23:59 Uhr (Teilnahmeschluss).
Folgende Gewinne werden verlost:
Hauptgewinn: 1 x Interliving Einkaufsgutschein im Wert von 10.000 €.
Nebengewinne: 10 x Interliving Einkaufsgutschein im Wert von je 1.000 €.
Die Nebengewinne werden in insgesamt zehn Ziehungen verlost: jeweils eine Ziehung zum Ende der Monate Oktober 2026 bis Mai 2027 sowie jeweils eine zusätzliche Ziehung im November und Dezember 2026. An der jeweiligen Ziehung nehmen alle Teilnehmer teil, die bis zum hierfür geltenden Teilnahmestichtag wirksam registriert sind und noch keinen Nebengewinn gewonnen haben.
Gewinner eines Nebengewinns nehmen weiterhin an der Verlosung des Hauptgewinns teil. Der Hauptgewinn wird nach dem Teilnahmeschluss unter allen wirksam registrierten Teilnehmern ausgelost.
Die für die einzelnen Ziehungen maßgeblichen Teilnahmestichtage einschließlich Uhrzeit sowie der Termin der Hauptgewinnziehung werden auf der Gewinnspielseite unter [Marke].de/gewinnspiel angegeben.
3. Kostenlose Teilnahme am Gewinnspiel
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos und nicht an den Abschluss eines Vertrages über den Bezug von Waren und Dienstleistungen gebunden.
4. Teilnahmevoraussetzungen und Ausschluss der Teilnahme
4.1. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle mindestens 18-jährigen natürlichen Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Schweiz.
Die Teilnahme erfolgt, indem die Teilnahmeberechtigten ihre Teilnahmedaten (Vor- und Nachname, Geburtsjahr, E-Mail-Adresse sowie optional Postleitzahl, Telefonnummer) elektronisch über das Registrierungsformular auf Interliving.de/gewinnspiel angeben. Bestandteil des Registrierungsformulars ist zudem die Angabe der Anzahl der im Interliving Wohnbuch gefundenen goldenen Filmklappen. Die Auslosung erfolgt unabhängig von der angegebenen Anzahl. Die vollständige Postadresse wird erst im Gewinnfall zur Abwicklung des Gewinns erhoben.
Eine einmalige Registrierung genügt: Der Teilnehmer nimmt damit an allen auf die Registrierung folgenden Ziehungen der Nebengewinne sowie an der Verlosung des Hauptgewinns teil.
Das Gewinnspiel ist elektronisch erreichbar über die Gewinnspiel-Webseite sowie über die goldenen Filmklappen mit QR-Code, die im Interliving Wohnbuch platziert und am Point of Sale der teilnehmenden Anschlusshäuser angebracht sind, außerdem über die verlinkten Hinweise in den Social-Media-Kanälen und Newslettern der Einrichtungspartnerring VME GmbH & Co. KG und auf den Webseiten der teilnehmenden Anschlusshäuser. Die Lizenznehmer finden Sie unter: Interliving.de/haendlersuche.
Das Gewinnspiel kann über Facebook und Instagram beworben und verlinkt werden. Die Teilnahme selbst erfolgt ausschließlich über die Gewinnspielseite Interliving.de/gewinnspiel; eine Mitgliedschaft bei Facebook oder Instagram ist keine Teilnahmevoraussetzung. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta, Facebook oder Instagram und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.
4.2. Ausschluss von der Teilnahme
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Einrichtungspartnerring VME GmbH & Co. KG und der teilnehmenden Anschlusshäuser sowie deren Ehe- und Lebenspartner und Verwandte ersten Grades. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die unmittelbar mit der Konzeption, Durchführung oder Abwicklung des Gewinnspiels befasst sind. Eine Übersicht der teilnehmenden Anschlusshäuser ist unter Interliving.de/gewinnspiel-anschlusshaeuser abrufbar.
Jeder Teilnehmer darf sich innerhalb des Gewinnspielzeitraums nur einmal registrieren. Jede weitere Registrierung desselben Teilnehmers nimmt nicht an den Verlosungen teil. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Services sowie die Teilnahme über automatisierte Gewinnspielroboter oder sonstige Manipulationen wie die Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen sind ausdrücklich nicht gestattet.
Bei erheblichen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere bei Manipulation, unzulässiger Mehrfachregistrierung oder fehlender Teilnahmeberechtigung, kann der Veranstalter den betreffenden Teilnehmer vom Gewinnspiel ausschließen. Wurde aufgrund eines solchen Verstoßes bereits ein Gewinn zuerkannt, kann dieser nachträglich aberkannt und gegebenenfalls zurückgefordert werden.
5. Gewinnermittlung, Gewinnbenachrichtigung, Gewinnannahme oder Verfall
Voraussetzung für den Gewinn ist, dass der Gewinner die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die für die Prüfung der Teilnahmeberechtigung sowie die Gewinnabwicklung erforderlichen Angaben zutreffend sind. Die angegebene Anzahl der goldenen Filmklappen bleibt hiervon unberührt.
Der Gewinner erhält eine Benachrichtigung per E-Mail. Der Teilnehmer verpflichtet sich, regelmäßig den eigenen E-Mail-Posteingang einschließlich Spam-Ordner diesbezüglich zu kontrollieren. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Absenden der Gewinnbenachrichtigung zurück, wie es in der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt wird (i. d. R. per Antwort auf die Benachrichtigungs-E-Mail), oder ist der Gewinner unter der angegebenen E-Mail-Adresse nicht erreichbar, verfällt der Gewinn und ein neuer Gewinner wird nach den oben dargestellten Regeln ermittelt.
6. Gutscheine und Einlösung
Die als Gewinne ausgegebenen Interliving Einkaufsgutscheine sind bei allen teilnehmenden Anschlusshäusern einlösbar. Eine Übersicht der teilnehmenden Anschlusshäuser finden Sie unter Interliving.de/gewinnspiel-anschlusshaeuser.
Die Gutscheine sind ab Ausstellung [drei Jahre – Gültigkeitsdauer zu bestätigen] gültig. Eine Teileinlösung ist möglich; ein Restguthaben wird nicht in bar ausgezahlt. [Zu bestätigen: Teileinlösung und Restguthaben-Regelung.]
7. Gewinnübergabe
Der Hauptgewinn soll nach Abstimmung mit dem Gewinner in einem teilnehmenden Anschlusshaus persönlich übergeben werden. Ort und Zeitpunkt werden mit dem Gewinner abgestimmt. Ist eine persönliche Übergabe nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, wird der Gutschein auf einem geeigneten anderen Weg übermittelt. Die Nebengewinne werden [Abwicklungsweg ergänzen].
Foto- oder Videoaufnahmen anlässlich einer Gewinnübergabe und deren Veröffentlichung für Marketingzwecke erfolgen nur mit gesonderter, freiwilliger Einwilligung des Gewinners. Die Teilnahme am Gewinnspiel und der Anspruch auf den Gewinn sind hiervon unabhängig.
Eventuell für den Versand eines Gewinns anfallende Kosten übernimmt die Einrichtungspartnerring VME GmbH & Co. KG. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten (z. B. Fahrtkosten zur Übergabe oder zur Einlösung) gehen zu Lasten des Gewinners.
Etwaige steuerliche Folgen des Gewinns richten sich nach den für den Gewinner geltenden gesetzlichen Vorschriften.
8. Keine Übertragbarkeit / Barauszahlung
Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Für die Verwendung und eine etwaige Übertragbarkeit eines bereits ausgestellten Gutscheins gelten die jeweiligen Gutscheinbedingungen.
9. Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden, auszusetzen oder anzupassen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen, technischen oder sonstigen, vom Veranstalter nicht in zumutbarer Weise beherrschbaren Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Änderungen dürfen die Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Bereits entstandene Gewinnansprüche bleiben unberührt.
10. Rechtswahl, Ausschluss des Rechtswegs
Für das Gewinnspiel gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit eine Rechtswahl gesetzlich zulässig ist. Zwingende Vorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, insbesondere zwingende Verbraucherschutzvorschriften, bleiben unberührt.
11. Haftung und Salvatorische Klausel
11.1. Jeder Teilnehmer ist für die Richtigkeit der für die Teilnahmeberechtigung und Gewinnabwicklung erforderlichen Angaben verantwortlich. Kann ein Gewinn aufgrund vom Teilnehmer zu vertretender unzutreffender Kontaktdaten nicht übermittelt werden, gelten die Regelungen zur Nichterreichbarkeit nach Ziffer 5. Die angegebene Anzahl der goldenen Filmklappen bleibt hiervon unberührt.
11.2. Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen oder sonstige Umstände, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Die gesetzliche Haftung des Veranstalters bleibt unberührt.
11.3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.